3. Juli 2018 | Trends und Themen

Unternehmensverantwortung in Liefer- und Wertschöpfungsketten

Es steht auf nur wenigen Seiten und soll Firmen und Betriebe darin Orientierung geben, wie sie ihre Sorgfaltspflicht und Unternehmensverantwortung zu sozialen, ökologischen und menschenrechtlichen Fragen ausüben können: der „Berliner CSR-Konsens“.

Das Papier wurde am 25. Juni nach dreijähriger Beratung durch das CSR-Forum der Bundesregierung beschlossen. In dem Forum sind Ministeriumsvertreter, Unternehmensverbände, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) vertreten. Das neue Dokument weist nun auf internationale Standards hin und leitet daraus Führungsprinzipien ab. Zentral sind auf vier Seiten die Elemente eines verantwortungsvollen Managements von Liefer- und Wertschöpfungsketten, zum Beispiel Grundsatzerklärung, Risikoanalyse, Monitoring und Kommunikation. Am Ende wird gesagt, was NGOs dazu beitragen können (vor Risiken warnen, Probleme identifizieren und Druck ausüben, um Missstände abzustellen) und was dabei von der Bundesregierung zu erwarten ist (z. B. Informationen auf der Plattform  UnternehmensWerte CSR Made in Germany bündeln und im Ausland Netzwerke mitaufbauen).

Die Entwicklungsorganisation Germanwatch kritisiert an dem allzu schmalen Papier, dass die Sorgfaltspflichten und Unternehmensverantwortung nicht umfassend beschrieben sind. „Bei der Berichterstattung bleibt der Konsens leider bei sehr allgemeinen Ratschlägen stehen“, sagt deren Vorstandsmitglied Stefanie Lorenzen, die für Germanwatch im CSR-Forum sitzt. Die NGOs hatten entsprechend der UN-Leitprinzipien gefordert, dass die Unternehmensberichte Außenstehenden ermöglichen sollten, die Risiken und die Angemessenheit der ergriffenen Gegenmaßnahmen zu bewerten. Dies findet sich im CSR-Konsens allerdings nicht wieder. Überdies ist der Berliner CSR-Konsens nicht verpflichtend und enthält somit auch keinerlei Sanktionen bei Nichteinhaltung.