22. Oktober 2017 | Jobsuche

Welche Bedeutung haben Arbeitszeugnisse – und was sind die Konsequenzen, wenn ich keine vorlegen kann?

Unser Autor und  Bewerbungsexperte  Vincent G.A. Zeylmans van Emmichoven zum Thema Arbeitszeugnisse und ihre Bedeutung:

Vor wenigen Tagen hörte ich einen Vortrag von Herrn Redekop, Geschäftsführer der Firma  Arbeitszeugnis. Er erwähnte, dass in Bezug auf Arbeitszeugnisse 30 000 Streitfälle pro Jahr vor Gericht landen. Das Thema: Arbeitnehmer wollen in dieser Weise durchsetzen, dass eine Bewertung „zur vollsten Zufriedenheit“ im Zeugnis erwähnt wird. Dabei interessiert es nicht, ob diese Aussage zur restlichen Wortwahl passt. Das ruft die Frage nach der Bedeutung von Arbeitszeugnissen hervor.

Dokumentation der Arbeitsleistung

Ich werde häufig mit folgenden Fragen konfrontiert:

  • Vor langer Zeit habe ich für zwei Unternehmen gearbeitet. Damals habe ich vergessen, Zeugnisse anzufordern. Diese Firmen existieren nicht mehr. Somit bin ich nicht in der Lage, meine Arbeitsleistung aus dieser Zeit nachzuweisen. Wie soll ich vorgehen?
  • Ich bin schon lange bei meinem derzeitigen Arbeitgeber. Meine Position hat sich nicht geändert. Auch meine vorgesetzte Stelle ist gleich geblieben. Ich möchte keine schlafenden Hunde wecken, indem ich ein Zwischenzeugnis verlange. Wie kann ich meine Arbeitsleistung dokumentieren?
  • Die vergangenen 20 Jahre war ich selbstständig. Nun habe ich mein Unternehmen aufgegeben. Natürlich habe ich keine Zeugnisse vorzuweisen. Wie soll ich mich bewerben?

Vermeintliche Nachweispflicht

Viele Bewerber meinen, dass sie in der Lage sein müssen, jede Aussage grundsätzlich nachzuweisen. Unterlagen können jedoch – der Wahrheit entsprechend – erstellt werden, auch ohne dass jede Leistung schriftlich dokumentiert ist.

Ein Vorstellungsgespräch erfolgt auch auf Augenhöhe. Die Begegnung findet im Vertrauen darauf statt, dass jede Seite daran interessiert ist, ein realistisches Bild von sich zu vermitteln. Wenn nicht, verlieren alle. Ein Bewerber, der aufgrund von Unwahrheiten im Extremfall den Job verliert, ruiniert seinen Lebenslauf. Ein Arbeitgeber, der ein falsches Bild vermittelt, bewirkt mit großer Wahrscheinlichkeit eine innere Kündigung des neuen Mitarbeiters und einen baldigen Abgang.

Selbstverständlich ist es möglich, dass den einen oder anderen bei bestimmten Aussagen ein komisches Gefühl beschleicht. Der Arbeitgeber wird in einem solchen Fall nachhaken – oder in diesem Fall, aber auch nur in diesem, Nachweise verlangen. Der potenzielle Mitarbeiter wird vielleicht ein Gespräch mit künftigen Kollegen verlangen, damit er sich bezüglich der Unternehmenskultur, gelebter Führung oder sonstiger Interna erkundigen kann.

Inflation der Arbeitszeugnisse?

Vor circa 25 Jahren war die Erstellung von Arbeitszeugnissen noch recht aufwendig. Jedes Zeugnis war ein Unikat. Dann wurde es einfacher, weil man mit gespeicherten Textblöcken arbeitete. Anschließend kamen die Zeugniserstellungsprogramme. Ein Standardprogramm genügte, um wenige Angaben zu ergänzen. Das Ergebnis: Die Zeugnisse wurden formal „besser“, aber auch wesentlich austauschbarer. Manche Arbeitszeugnisse könnten – wenn die Tätigkeitsbeschreibung herausgenommen wird – sowohl für eine Juristin, einen Produktionsleiter als auch eine Marketingmanagerin ausgestellt sein. Es ist lediglich die Rede von Bereitschaft, Befähigung und Arbeitsweisen.

Zeugnisse verlieren somit die Individualität, werden immer vergleichbarer und unterliegen inflationären Tendenzen.

Wertung durch den Arbeitgeber

Arbeitgeber sind sich dessen bewusst. Sie lassen sich für eine erste Auswahl zunächst von Unterlagen leiten. Im zweiten Schritt ist das Vorstellungsgespräch von Bedeutung. Meist wird ein Blick auf die Zeugnisse geworfen und geprüft, ob diese den vorhandenen Eindruck bestätigen. Dabei ist es gewiss nicht dramatisch, wenn ein Zeugnis etwas aus der Reihe tanzt. In diesem Fall wird zunächst geschaut, wer das Zeugnis ausgestellt hat. An den Malermeister, der ein Acht-Mann-Unternehmen führt, werden andere Erwartungen gestellt als an den HR-Direktor von Siemens.

Es stellt sich ebenfalls die Frage, wann ein fragwürdiges Zeugnis ausgestellt wurde. Wenn daraufhin viele erfolgreiche Jahre folgten, kann höchstens mal nachgefragt werden, was vorgefallen ist. Ein K.-o.-Kriterium ist dies keineswegs.

Gewisse kritische Muster müssen sich in mehreren Zeugnissen wiederholen, damit diese einen negativen Einfluss auf das Einstellungsverfahren ausüben können.

Idealfall Arbeitszeugnisse

Im Idealfall schauen Sie aber, dass Sie bei passenden Gelegenheiten ein Zwischenzeugnis anfordern. Typischerweise ist das bei einer Tätigkeitsänderung oder beim Vorgesetztenwechsel der Fall. Dann sollten Sie Wert darauf legen, dass nicht nur Ihre Hauptaufgaben – wie in der Stellenbeschreibung – erwähnt, sondern auch persönliche Erfolge und Leistungen beschrieben werden. Diese individualisieren ein Zeugnis und steigern den Wert. Dabei ist es dann recht unerheblich, ob von „zur vollen“ oder „zur vollsten“ Zufriedenheit die Rede ist.


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Der Experte in Sachen Bewerbung  Vincent G.A. Zeylmans van Emmichoven gibt Einsteigern, erfahrenen Arbeitnehmern und Quereinsteigern Tipps zum richtigen Verhalten im Bewerbungsgespräch, zum verdeckten Arbeitsmarkt und vielen weiteren spannenden Fragen rund um Bewerbung und Karriere.
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Über den Autor

 Vincent G.A. Zeylmans van Emmichoven, Experte in Sachen Bewerbung, gibt Einsteigern, erfahrenen Arbeitnehmern und Quereinsteigern Tipps zum richtigen Verhalten im Bewerbungsgespräch, zum verdeckten Arbeitsmarkt und vielen weiteren spannenden Fragen rund um Bewerbung und Karriere. Als SZ-Jobcoach schreibt er regelmäßig für die Süddeutsche Zeitung.

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Vincent G.A. Zeylmans van Emmichoven blickt auf eine internationale Karriere als Geschäftsführer mehrerer mittelständischer Unternehmen und Konzerne (u.a. Yves Rocher und Gillette) zurück. Der Karriere-Coach hält als Gastdozent am MCI Management Center Innsbruck Vorträge zum Thema Job-Hunting, verfasst Beiträge für das Magazin FOCUS und ist Kolumnist bei der Süddeutschen Zeitung.